1. Wer umzieht, kann seinen DSL-Vertrag nicht immer kündigen

    Das Internet ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Hinzu kommt, dass die Geschwindigkeiten mit denen man im Internet surft immer schneller werden und den Nutzern damit neue multimediale Möglichkeiten geboten werden. Wenn man sich jedoch den Internet-Ausbau und die noch zahlreichen weißen Flecke auf der Landkarte anschaut, erkennt man schnell, dass noch nicht jeder so rasant im Internet surfen kann. Dies kann bei einem Umzug in eine neue Wohngegend zu Problemen beim DSL-Vertrag führen.

    Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es vorkommen, dass Verbraucher ihren Wohnort oder ihre Wohnung wechseln müssen. Was geschieht dabei jedoch mit dem Telefon- beziehungsweise DSL-Vertrag, vor allem wenn man sich noch mitten in der Mindestvertragslaufzeit befindet. Wenn es dabei nur um einen Telefonanschluss geht, ist es in den meisten Fällen problemlos möglich, den Anschluss auf den neuen Wohnort vom Anbieter übertragen zu lassen.

    Anders kann sich dies jedoch beim Internet-Anschluss gestalten, denn durch die unterschiedlichen Infrastrukturen und Internet-Ausbaustufen kann es passieren, dass der bisherige Anbieter die Leistungen am neuen Wohnort nicht mehr zur Verfügung stellen kann. Hierbei seien laut der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt viele Verbraucher die umziehen der Meinung, dass sie den DSL-Vertrag dann einfach außerordentlich kündigen können. Jedoch soll die Realität anders aussehen, da die Telekommunikationsanbieter meist eine fristlose Kündigung zurückweisen würden und auf die Erfüllung des DSL-Vertrages bestehen, auch wenn der Verbraucher die Leistungen im DSL-Vertrag am neuen Wohnort nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Dies bedeutet, dass der Verbraucher weiter für den Internet-Anschluss zahlen muss, auch wenn der Anbieter beispielsweise am neuen Wohnort eine bestimmte Surfgeschwindigkeit nicht mehr zur Verfügung stellen kann. In manchen Fällen kann hier eine Abstandssumme helfen, um früher das DSL kündigen zu können


    Da die Rechtssprechung hierbei jedoch nicht einheitlich sein soll, sei dies immer eine Frage des Einzelfalls. So hätte man laut den Verbraucherschützern etwa bessere Chancen aus dem Vertrag zu kommen, wenn man berufsbedingt oder durch dringende familiäre Gründe, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt waren, umziehen muss.